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Wärmepumpe Förderung 2026 – BEG, BAFA & KfW

Wärmepumpe fördern lassen: BEG, BAFA & KfW 2026

Bis zu 70 % Förderung möglich – wir erklären, was Sie beantragen können und wie wir Sie dabei unterstützen.

Jetzt Beratung anfragen

Warum Förderung jetzt besonders wichtig ist

Staatliche Förderung ist 2026 wichtiger denn je: Sie senkt die Investition deutlich und schafft Planungssicherheit beim Heizungstausch. Gleichzeitig rücken Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Klimaziele der Bundesregierung stärker in den Fokus. Wer frühzeitig plant, kann Programme, Boni und Fristen sinnvoll kombinieren – und vermeidet typische Fehler im Antragsprozess.

Förderung auf einen Blick

  • Bis zu 70 % Förderung für den Heizungstausch mit Wärmepumpe möglich.
  • Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Beauftragung.
  • Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess – von Prüfung bis Einreichung.

Förderübersicht 2026

BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

  • Vergabe durch: BAFA oder KfW
  • Förderung: Grundförderung 30 %, Klimabonus bis +20 %, Effizienzbonus +5 %
  • Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (Einfamilienhaus)
  • Voraussetzung: Austausch einer fossilen Heizung

Kombinierbar mit weiteren Boni

BAFA-Einzelmaßnahme

  • Vergabe durch: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Förderung: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich
  • Geeignet für: Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Voraussetzung: Antrag VOR Auftragsvergabe stellen

Antrag muss vor Beauftragung erfolgen!

KfW-Kredit (Ergänzungskredit)

  • Vergabe durch: KfW Bank
  • Förderung: Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit
  • Kombinierbar mit: BEG-Zuschuss
  • Geeignet für: Selbstnutzer und Vermieter

Kombinierbar mit BAFA-Zuschuss

So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt

1Schritt

Kostenlose Beratung bei uns anfragen

2Schritt

Energieberater oder Fachbetrieb (wir sind zugelassen) beauftragen

3Schritt

Förderantrag VOR Auftragserteilung bei BAFA/KfW stellen

4Schritt

Installation durch uns als zertifizierten Fachbetrieb

5Schritt

Verwendungsnachweis einreichen & Förderung erhalten

Wichtiger Hinweis

Der Förderantrag muss zwingend VOR der Beauftragung eines Handwerksbetriebs gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei und koordinieren den gesamten Ablauf – sprechen Sie uns frühzeitig an.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess.

Als zertifizierter Fachbetrieb in der Rhein-Neckar-Region übernehmen wir die Koordination Ihres Förderantrags – von der Beratung bis zur Inbetriebnahme. Jetzt unverbindlich anfragen.

Kostenlose Beratung anfragen

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Häufig gestellte Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe?

Je nach Ausgangslage und Bonuskombination sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Entscheidend sind u.a. Heizungstausch, Einkommens-/Klimaboni und technische Anforderungen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung eines Handwerksbetriebs gestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Reihenfolge und den notwendigen Unterlagen.

Kann ich BEG-Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. In vielen Fällen lässt sich der BEG-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit kombinieren – abhängig von Programmstand und individuellen Voraussetzungen.

Gilt die Förderung auch für Mietobjekte?

Grundsätzlich ja, auch Vermieter können förderfähige Maßnahmen umsetzen. Die konkreten Konditionen hängen von Programm und Objekt ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim BAFA?

Das variiert je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen. Mit sauberer Dokumentation und klaren Angaben lässt sich der Prozess in der Regel beschleunigen.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit?

Der BAFA-/BEG-Zuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der KfW-Ergänzungskredit ist eine Finanzierungslösung mit zinsgünstigen Konditionen, die häufig ergänzend genutzt werden kann.

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